Immer mehr Menschen kaufen oder planen den Kauf von Elektrofahrzeugen. Mit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1. Dezember 2020 können Eigentümer:innen oder Bewohner:innen den Einbau eines Ladepunktes auf eigene Kosten verlangen.
Ergibt es Sinn, den Einbau einzelner Ladepunkte zu erlauben? Oder ist eine gemeinschaftliche Ladeinfrastruktur auf Dauer die bessere Lösung?
Flyer zum Thema "Ladeinfrastruktur für Wohnimmobilien"
Das Theißen-Konzept für Ihre Ladeinfrastruktur
Fragebogen für das Theißen-Konzept
Ladeinfrastruktur in Wohnimmobilien